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Keine Abschreibung von Umwidmungskosten eines unbebauten Grundstücks

ImmobilienbesteuerungRechtsprechungJudikaturErnst Gallimmolex 2025/78immolex 2025, 186 - 187 Heft 5 v. 12.5.2025

Die Flächenwidmung gehört zu den Voraussetzungen für die zweckentsprechende Nutzung eines unbebauten Grundstücks, weshalb Kosten für die Umwidmung zu den Anschaffungskosten des nicht abnutzbaren Grund und Bodens zählen und demzufolge nicht auf die Nutzungsdauer verteilt abgesetzt werden können. Wirtschaftlich beurteilt sind Umwidmungskosten wegen der engen Bindung zum unbebauten Grundstück kein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut.

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