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Verjährung der Rückforderung einer ungerechtfertigten Provisionszahlung

MaklerrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2025/40immolex 2025, 104 - 105 Heft 3 v. 11.3.2025

Der Anspruch auf Zurückzahlung einer rechtsgrundlos gezahlten Provision (hier weil der Makler den Auftraggeber auf das wirtschaftliche Naheverhältnis zur Hausverwaltung nicht hingewiesen hat) verjährt binnen drei Jahren. Allerdings ist diese Verjährung bzw deren Beginn gehemmt, solange der Auftraggeber vom anspruchsbegründenden Sachverhalt keine Kenntnis hat.

6 Ob 193/23k

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