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Zur "Bestandteiluntauglichkeit" notwendig allgemeiner Teile

Forum ImmobilientreuhänderBeitragAufsatzChristoph Kothbauerimmolex 2025/163immolex 2025, 384 Heft 11 v. 7.11.2025

Der vorliegende Beitrag befasst sich auf der Grundlage einer rezenten Enscheidung des OGH mit dem Umstand, dass notwendig allgemeine Teile der Liegenschaft, zu welchen auch mehrfunktionale Einrichtungen und die "Außenhaut" des Gebäudes zählen, vertraglich nicht als Teile eines WE-Objekts bezeichnet werden können.

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