Die Vertragsfreiheit ist eine feine Sache, kann aber auch über das Ziel hinausschießen. Damit hatte sich die Klausel-Entscheidung des OGH 9 Ob 4/23p (ein Verbandsprozess, daher Auslegung der Klauseln im "kundenfeindlichsten" Sinn, keine geltungserhaltende Reduktion) zu befassen.
Abstract aus immolex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.