Eine Verfahrenspartei hat das Recht, dass ihr auf ihre Kosten eine Kopie des Aktes ausgefolgt wird. Personalknappheit beim Gericht hat keinen Einfluss auf dieses Recht.
3 Ob 221/23f
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Eine Verfahrenspartei hat das Recht, dass ihr auf ihre Kosten eine Kopie des Aktes ausgefolgt wird. Personalknappheit beim Gericht hat keinen Einfluss auf dieses Recht.
3 Ob 221/23f
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