Die Teilkündigung setzt ua einen dringenden Eigenbedarf des Vermieters oder eines Verwandten des Vermieters in gerader Linie am aufgekündigten Objekt voraus. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen; der Vermieter muss ein aktuelles dringendes Bedürfnis am aufgekündigten Objekt nachweisen.
9 Ob 11/24v