Die WEG-Novelle 2022 räumt den Eigentümern von Geschäftsräumen, zeitlich limitiert bis Jahresende 2024, die Möglichkeit ein, bei überhöhten Nutzwerten bzw Jahresmietwerten der Geschäftsräume einen Antrag auf gerichtliche Neufestsetzung bzw Herabsetzung zu stellen.
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