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Ein- und Zweifamilienhäuser

MietrechtRechtsprechungJudikaturN. N.immolex 2020/43immolex 2020, 148 - 149 Heft 5 v. 30.4.2020

Eine unbrauchbare dritte Wohnung schadet dann nicht, wenn sie nicht nur vorübergehend (dh durch Sanierungsmaßnahmen behebbar), sondern endgültig unvermietbar ist. Maßgeblich ist die selbständige Vermietbarkeit getrennt zugänglicher Räume, soweit es sich dabei nicht um üblicherweise vorhandene Nebenräume handelt.

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