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Angemessener Mietzins bei gemischt genutzten Bestandobjekten?

MietrechtRechtsprechungJudikaturN. N.immolex 2020/98immolex 2020, 349 - 350 Heft 11 v. 4.11.2020

Bei einem Mietobjekt, das sowohl als Wohnung als auch als Geschäftsräumlichkeit verwendet wird, kann nur dann der angemessene Mietzins vereinbart werden, wenn die Verwendung zu Geschäftszwecken die zu Wohnzwecken bedeutend überwiegt.

5 Ob 64/20b

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