Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 wurde mit Wirksamkeit ab 1. 7. 2025 ein „Umwidmungszuschlag“ in Höhe von 30 % auf den Veräußerungsgewinn von Grund und Boden eingeführt. Ziel der Regelung ist es, Wertsteigerungen von Grundstücken, die maßgeblich auf raumordnungsrechtliche Umwidmungen zurückzuführen sind, steuerlich stärker zu erfassen. Dieser Beitrag soll eine Zusammenfassung über die Neuregelung geben und auf die – derzeit in der Literatur kritisch beleuchteten, sich in diesem Zusammenhang ergebenden – Fragestellungen hinweisen.

