Dieser Beitrag widmet sich der Reform des Maklerrechts. Mit 1. 7. 2023 tritt voraussichtlich das Bestellerprinzip für die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen in Kraft. Die Provision des Maklers soll demnach nur mehr derjenige Vertragsteil bezahlen, der den Immobilienmakler beauftragt hat. Derzeit beauftragt in angespannten Wohnungsmärkten typischerweise der Vermieter den Immobilienmakler, dessen Provision bezahlt allerdings oft der Mieter.