Betreffend die steuerliche Behandlung von Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine wurden seitens des BMF Informationen veröffentlicht. Ergänzend zu den Ausführungen von Spanblöchl in immo aktuell 2022, 58, sollen im Folgenden die Klarstellungen iZm der Überlassung von Unterkünften an Flüchtlinge durch die Info des BMF vom 6. 5. 2022, 2022-0.335.782, dargestellt werden. Im Wesentlichen wurden die relevanten Passagen der BMF-Info übernommen und um sachdienliche Hinweise ergänzt.