Im Familienverband kommt es in der Praxis öfters zu Rechtsgeschäften, die sowohl entgeltlich als auch unentgeltliche Elemente beinhalten. Dies ergibt sich in der Regel daraus, dass durch diese Rechtsgeschäfte die Erbfolge zu Lebzeiten geregelt werden soll. Der Übernehmer einer Immobilie zahlt dann die übrigen gesetzlichen Erben aus. Die Beurteilung eines solchen Vorgangs wird aufgrund eines jüngst ergangenen Erkenntnisses des VwGH zukünftig häufiger zugunsten der Abgabepflichtigen ausgehen.