Stiftungszweck vieler Privatstiftungen ist der Erhalt des gestifteten Vermögens. Dennoch verkaufen Privatstiftungen vermehrt auch Immobilien und sind deshalb mit den damit verbundenen Abwicklungsthemen konfrontiert. Da ein privater Immobilienverkauf durch eine Privatstiftung weder der Immobilienertragsbesteuerung im Abzugswege noch der besonderen Vorauszahlung, sondern vielmehr nur der Zwischensteuer unterliegt, welche nach Maßgabe KESt-pflichtiger Zuwendungen an Begünstigte entweder gar nicht erst anfällt oder später im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung wieder gutgeschrieben wird, ist eine zeitliche Abstimmung solcher Zuwendungen mit dem Zufluss des Veräußerungserlöses entscheidend. Dieser Beitrag soll einen pointierten Überblick über die ertragsteuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen in Privatstiftungen geben und spannt dabei den Bogen von der Zwischenbesteuerung bis hin zu Vorschlägen einer alternativ anzustrebenden Gesetzeslage.