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Die GrESt-Befreiung für Zuwendungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften

Fachbeiträge SteuernSteuerrechtPeter Denkimmo-aktuell 2022, 64 - 69 Heft 2 v. 15.4.2022

Nach § 3 Abs 1 Z 9 GrEStG sind Zuwendungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften von der Grunderwerbsteuer (GrESt) befreit. Der Wortlaut lässt den Kreis möglicher Zuwendungsempfänger offen und erfordert keinen bestimmten Zweck. Dennoch wird in der Literatur eine einschränkende Auslegung vertreten: Mitunter sollen Zuwendungen an andere öffentlich-rechtliche Körperschaften ausgenommen bzw nur Subventionen erfasst sein. Daher ist fraglich, wie weit der Anwendungsbereich der Befreiung reicht.

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