Mit BGBl I 2021/198 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Referenzwerte-Vollzugsgesetz geändert werden, kundgemacht. Im Folgenden werden die Änderungen im Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG) kurz dargestellt.
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