Am 15. 12. 2021 wurde vom Ministerrat die finale Regierungsvorlage zum ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 angenommen und an das Parlament zur weiteren Behandlung übermittelt. Im Vergleich zum Ministerialentwurf haben sich aus der Einarbeitung der Stellungnahmen im Rahmen der Begutachtung etliche Änderungen ergeben. Auch die Erläuterungen enthalten wertvolle Klarstellungen zu den zahlreich eingebrachten Fragestellungen. Dieser Beitrag soll die für Immobilien bzw Immobilieninvestoren relevanten Maßnahmen darstellen.