Bei der Gestaltung von Übergabeverträgen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist darauf zu achten, dass Regelungen vereinbart werden, die den anerbengesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen entsprechen, damit allfällige Pflichtteilsansprüche nicht dazu führen, dass der Betrieb oder wesentliche Betriebsteile zur Finanzierung dieser Ansprüche verkauft werden müssen und die Überlebensfähigkeit der Wirtschaft nicht gefährdet wird, da bei der Anspruchsbemessung der Verkehrswert heranzuziehen ist. Es sollte daher bei der Vertragsgestaltung beachtet werden, dass der Wert des Betriebs nach dem tatsächlichen Ertrag desselben bemessen wird.

