vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fruchtgenussberechtigter als Adressat von Bescheiden des Magistrats (bzw der Gemeinde)

SteuerrechtAufsatzKatharina Pinter, Margit Heuer-Kaffkaimmo-aktuell 2019, 8 - 9 Heft 1 v. 1.2.2019

Mit Erkenntnis vom 22. 1. 2018, RV/7400184/2016, stellte das BFG fest, dass die von der Stadt Wien mittels Bescheid in Rechnung gestellte Wassergebühr an eine Fruchtgenussgemeinschaft adressiert werden muss, wodurch die Fruchtgenussgemeinschaft zum Abzug der Vorsteuer berechtigt wird.

Abstract aus immo aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!