Dieser Beitrag stellt die im Jahr 2024 in Kraft getretene Richtlinie (EU) 2024/1385 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. 5. 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vor. Zunächst wird ein Überblick über den Inhalt der Richtlinie gegeben, insb über die darin enthaltenen Straftatbestände, und ein Einblick in einzelne Aspekte ihrer Entstehung im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsprozesses. Abschließend wird eine Ersteinschätzung zur Frage des Umsetzungsbedarfs im materiellen Strafrecht geboten.

