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Zum Verhältnis von Familienrecht und Familiensoziologie

AktuellesSteuerrechtUlrike ZartleriFamZ 2025, 339 - 341 Heft 6 v. 30.12.2025

Rechtliche Regelungen und Leitbilder haben Einfluss darauf, wie Beziehungen und Familienleben gestaltet werden können. Dementsprechend ist es sinnvoll, dass sich die Familienforschung, und insb die Familiensoziologie, auch mit den Regelungen des Familienrechts beschäftigt. Umgekehrt kann die Familiensoziologie Grundlagen für das Familienrecht zur Verfügung stellen, zB Wissen über den gelebten Familienalltag und die Familienbeziehungen, empirische Grundlagen über die Verbreitung von Lebensformen, Daten zu Einstellungen in der Bevölkerung, Analysen über die Auswirkungen des familienrechtlichen Status quo auf die Lebenswirklichkeiten von Familien oder auch Überlegungen für künftige Entwicklungspotenziale. Familienwissenschaften und Familienrecht sind also eng verknüpfte Bereiche, die von einem komplexen Zusammenspiel geprägt sind. Für Überlegungen zum künftigen Entwicklungspotenzial konzentriere ich mich im Folgenden auf drei Bereiche: die Zwei-Eltern-Norm, die Datengrundlage und das Wissen in der Bevölkerung.

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