Langsam, aber sicher kommt (erneut) eine Reform des Ehe- und Partnerschaftsrechts in Gang. Auf unserer Wunschliste stehen dabei vor allem drei Punkte: 1. Aufklärung vor Eheabschluss, 2. die Folgen einer Abschaffung des Verschuldensprinzips und 3. gesetzliche Regeln für Lebensgemeinschaften. Eine Abschaffung des Instituts der Ehe, wie bereits vorgeschlagen wurde, steht nicht in unserem Blickpunkt: Die Ehe ist sozial etabliert und international anerkannt. Probleme zeigen sich etwa dann, wenn – auch verschiedengeschlechtliche – Partner einer eingetragenen Partnerschaft ins Ausland übersiedeln und dort, bspw in Südamerika, bemerken müssen, dass ihre Verbindung nicht anerkannt wird. Dass ein Wechsel von der eingetragenen Partnerschaft (solange es sie noch gibt) zur Ehe möglich sein sollte, liegt auf der Hand. Die folgenden Ausführungen nehmen allein aus quantitativen Gründen die Ehe in den Fokus; sie gelten in gleicher Weise für die eingetragene Partnerschaft.

