Das beständige Ausbleiben legislativer Reformmaßnahmen im Bereich der Obsorge und des Kontaktrechts verlängert die Wunschliste an den Gesetzgeber über die Jahre kontinuierlich. Dabei mag im materiellrechtlichen Bereich einiger Änderungsbedarf bestehen, aber die kindschaftsrechtliche Welt und das Erleben der davon betroffenen Kinder ließe sich sehr viel wirksamer durch Weiterentwicklungen im Verfahrensrecht verändern. Drei rechtspolitische Anliegen sind mE dafür besonders wichtig.

