Eine Vorsorgevollmacht ist nach dem Gesetzeswortlaut eine Vollmacht, die dann wirksam werden soll, wenn der Vollmachtgeber die zur Besorgung der anvertrauten Angelegenheiten erforderliche Entscheidungsfähigkeit verliert. Der Vorteil einer Vorsorgevollmacht gegenüber einer gesetzlichen oder gerichtlichen Erwachsenenvertretung liegt darin, dass eine geschäftsfähige Person schon im Voraus festlegen kann, wer im Fall des Verlusts der eigenen Entscheidungsfähigkeit bestimmte Angelegenheiten übernehmen kann und darf. Insofern kann der Vollmachtgeber selbst die Zeit nach dem Verlust seiner Entscheidungsfähigkeit besser planen, wodurch seine Selbstbestimmung gestärkt wird. Ein weiterer Vorteil gegenüber der gesetzlichen Erwachsenenvertretung ist, dass als Vorsorgebevollmächtigter grundsätzlich jede geschäftsfähige Person bestimmt werden kann und nicht nur eine solche, die einem begrenzten Personenkreis (nämlich bestimmte Angehörige) unterliegt.

