Das „neue“ AußStrG wurde 2003 kundgemacht und ist seit 2005 anzuwenden. Genau 20 Jahre und rund 30 Novellen später werden die Stärken und Schwächen dieser grundlegenden Reform im Rahmen einer zweitägigen Fachtagung aufgearbeitet. Führende Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis blicken auf die letzten 20 Jahre zurück, diskutieren vorliegende Lösungsansätze sowie offene Fragen und zeigen Optimierungsbedarf auf.