Nur wenige europäische Rechtsordnungen halten noch am Verschuldensprinzip bei der Ehescheidung fest – darunter Frankreich und Österreich. Das aktuelle Regierungsprogramm kündigt – einmal mehr – eine „Reform des Scheidungsrechts inklusive Neuregelung des nachehelichen Unterhalts u. a. unabhängig vom Verschuldensprinzip“ an; das rezente Urteil des EGMR vom 23. 1. 2025, H.W. gg Frankreich, Bsw 13.805/21, verleiht den seit Jahrzehnten zu Recht erhobenen Forderungen nach einer Modernisierung des Eherechts neuen Nachdruck. Dieser Beitrag zeigt erste Konsequenzen aus dem Urteil auf und fordert eine Eherechtsreform im Einklang mit der EMRK und der Istanbul-Konvention.

