Das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) wurde vom BMJ beauftragt, Grundlagen für die Weiterentwicklung des Ehe- und Partnerschaftsrechts zu erarbeiten. Die vom IRKS durchgeführte Studie, die mit Ende 2021 abgeschlossen sein wird, basiert auf zwei standardisierten empirischen Erhebungen: Zum einen werden Expert*innen in einer Online-Erhebung befragt, zum anderen wird ein repräsentatives Sample der österreichischen Bevölkerung (n = 1.000) per Telefon interviewt. Am Beginn der Studie standen explorative Expert*innengespräche, deren Ergebnisse in diesem Beitrag präsentiert werden. Der Beitrag skizziert die wichtigsten Fragestellungen und Spannungsfelder, die im Rahmen der Studie – und der Reform – behandelt werden sollen.