Das Coronavirus (SARS-CoV-2) löste gravierende Einschränkungen unserer vertrauten Alltagsabläufe aus. Hundertausende Infizierte weltweit, mehr als 12.000 positiv getestete Menschen in Österreich, das Land in einer Ausnahmesituation mit erheblichen Einschränkungen von Grundrechten zum Schutz der Gesundheit. Wir dürfen die Wohnungen und Häuser nur noch zu bestimmten Zwecken verlassen, „Stay at home“ lautet die Devise. Nur: Was ist dieses „home“? Und: Hat das Kind auch beim getrennt lebenden Elternteil ein Zuhause? Oder gehört auch er zu den sozialen Kontakten, die derzeit nach Möglichkeit vermieden werden sollen? Das Kontaktrecht ist zwischen Eltern nach dem Ende ihres Zusammenlebens auch ohne Virus häufig Streitthema – gelten vereinbarte oder gerichtliche Regelungen während der COVID-19-Pandemie weiter, oder sind sie wegen einer Ansteckungs- und Verbreitungsgefahr auszusetzen?