Österreichische Behörden sind immer wieder mit Entscheidungen betreffend Kinder, die im Ausland von Leihmüttern geboren werden, betroffen. Erst jüngst hat ein Tiroler Gericht eine ausländische Entscheidung über die Abstammung des Kindes von den Wunscheltern nach einer Leihmutterschaft in der Ukraine anerkannt. Vor diesem Hintergrund untersucht der Beitrag, wie Leihmutterschaften in strafrechtlicher Hinsicht zu beurteilen sind.