2019 ergingen einige E des OGH zur Frage, wie sich der mit 1. 1. 2019 neu eingeführte Familienbonus Plus (FB+) auf die Bemessung des KindUh auswirkt. In der Literatur führten diese E zu einer regen Diskussion. Bislang schien es, als ob die Rsp mit der üblichen „Anrechnungsformel“ weiterarbeiten wollte. Mit der E 4 Ob 150/19s möchte der 4. Senat nun eine Kehrtwende einleiten und spricht aus, dass die vom VfGH gebotene steuerliche Entlastung mit der Einführung des FB+ erreicht wird. Es soll daher zu einer Entkoppelung des Unterhaltsrechts vom Steuerrecht kommen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die wesentlichen Neuerungen in der Rsp.