ß§ 43 Abs 1 AußStrG
In vorliegender Sache stellt der OGH fest, dass die rechtsgestaltende Wirkung eines rechtskräftigen Obsorgebeschlusses die Beschwer eines vorläufigen Obsorgebeschlusses beseitigt.
ß§ 43 Abs 1 AußStrG
In vorliegender Sache stellt der OGH fest, dass die rechtsgestaltende Wirkung eines rechtskräftigen Obsorgebeschlusses die Beschwer eines vorläufigen Obsorgebeschlusses beseitigt.