ß§ 7 AußStrG
Mit seinem Judikat spricht der OGH eindeutig aus, dass rechtskräftig versagte Verfahrenshilfeanträge mangels Änderung der Sachverhaltsgrundlage eine unzulässige Wiederholung bedingen und somit eine Fristunterbrechung nicht bewirken.
ß§ 7 AußStrG
Mit seinem Judikat spricht der OGH eindeutig aus, dass rechtskräftig versagte Verfahrenshilfeanträge mangels Änderung der Sachverhaltsgrundlage eine unzulässige Wiederholung bedingen und somit eine Fristunterbrechung nicht bewirken.