§ 148 ABGB; ß§ 109 AußStrG; § 110 AUßStrG
Im Rahmen vorliegender Entscheidung stellt der Gerichtshof eindeutig fest, dass selbst eine einvernehmliche Besuchsrechtsvereinbarung vom Pflegschaftsgericht zu genehmigen ist.
§ 148 ABGB; ß§ 109 AußStrG; § 110 AUßStrG
Im Rahmen vorliegender Entscheidung stellt der Gerichtshof eindeutig fest, dass selbst eine einvernehmliche Besuchsrechtsvereinbarung vom Pflegschaftsgericht zu genehmigen ist.