Zusammenfassung: Der Artikel behandelt den Einfluss des FamilienrechtsänderungsG 2009 auf Auslandsadoptionen. Vor allem wird auf wechselseitige Anerkennungen nationaler Entscheidungen und etwaige Versagungsgründe so wie die Parteistellung der Eltern eingegangen.
Rechtsgrundlagen: ß§ 91a AußStrG; ß§ 91b AußStrG; ß§ 91c AußStrG; ß§ 91d AußStrG; ß§ 91e AußStrG