Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025, BGBl I 2025/25, kam es zu grundlegenden Änderungen der Grunderwerbsteuertatbestände des Gesellschafterwechsels sowie der Anteilsvereinigung und -übertragung. Durch die Reduktion der maßgeblichen Schwellen von 95 % auf 75 %, die Erweiterung auf mittelbare Anteilsvereinigungen bzw Anteilsübertragungen, die Gleichstellung von Personen- und Kapitalgesellschaften und die Schaffung der neuen Rechtsfigur der Erwerbergruppe wurde der Anwendungsbereich wesentlich erweitert (vgl bereits .

