Der OGH befasste sich in seiner Entscheidung vom 28.3.2025, 8 Ob 111/24t, mit der Frage, ob nur das Vertrauen in einen konkreten und fehlerhaften Bestätigungsvermerk eine Haftung rechtfertigt oder ob auch ein abstraktes Vertrauen in die ordnungsgemäße Prüfung ausreicht.
Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.