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VfGH: Erstauftraggeberprinzip im MaklerG ist verfassungskonform

Unternehmensrecht aktuellSteuerrechtGesRZ 2025, 71 Heft 2 v. 30.4.2025

Wie in dieser Rubrik berichtet, wurde mit der Novelle BGBl I 2023/24 das MaklerG ua dahin gehend geändert, dass mit dem neu eingeführten § 17a nunmehr das sog Erstauftraggeberprinzip zur Anwendung kommt. Nach diesem soll die Provision des Maklers grundsätzlich derjenige Vertragsteil übernehmen, der die Leistung veranlasst hat; was häufig der Vermieter ist.

Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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