In seiner Entscheidung vom 6.11.2024, 6 Ob 224/23v, befasste sich der OGH mit Fragen rund um die Teilung und Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils (unter Lebenden). Gem § 79 Abs 1 GmbHG ist die Teilung eines Geschäftsanteils (der Fall der Vererbung ist ausgenommen) nur zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag die Abtretung von Teilen gestattet.
Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.