Der Gemeinsame Ausschuss (Joint Committee) der europäischen Aufsichtsbehörden (ESMA, EBA und EIOPA – zusammen ESAs) hat das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den ESAs zu verbessern, indem sie ihre Aufsichtstätigkeiten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten koordinieren.
Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.