In seiner Entscheidung vom 20.9.2024, 6 Ob 120/24a, beschäftigte sich der OGH mit der Haftung einer Bank für eine unrichtige Bestätigung der Einzahlung einer Stammeinlage. Im konkreten Fall begehrte der Masseverwalter der Gesellschaft von der beklagten Bank wegen fahrlässig unrichtig erteilter Bestätigung einen Schadenersatzanspruch iHv 30.
Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.