vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umdeutung von Klagebegehren (§ 405 ZPO)

SteuerrechtAufsatzHeinz Keinert, Christina Keinert-KisinGesRZ 2024, 308 - 313 Heft 5 v. 30.10.2024

Innerhalb mangelhafter Gesellschaftsbeschlüsse besteht eine zentrale Unterscheidung: die Dichotomie zwischen Nichtigkeit und (bloßer) Anfechtbarkeit. Für Beschlüsse von Vereinsorganen ganz allgemein trifft sie der § 7 VerG; ähnlich differenzieren die §§ 195 ff AktG für Hauptversammlungsbeschlüsse einer AG, laut OGH analog anzuwenden auf Generalversammlungsbeschlüsse einer Genossenschaft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!