Die Etablierung von „Chinese Walls“ bzw von Vertraulichkeitsbereichen zum Zweck der Informationsflusskontrolle ist seit Langem Bestandteil funktionierender Compliance-Organisationen. Die gesetzlichen Grundlagen sind dem Kapitalmarktrecht zuzuordnen, steht doch die Prävention des missbräuchlichen Umgangs mit Insiderinformationen, aber auch die Bewältigung von Interessenkonflikten, im Vordergrund. Der Listing Act der Europäischen Union wurde am 24.4.2024 vom Europäischen Parlament beschlossen. Er ordnet gerade das Marktmissbrauchsrecht und die Ad-hoc-Publizität und damit die Bedeutung von Kenntnis von Insiderinformationen neu. Dieser Beitrag erläutert die Auswirkungen derartiger organisatorischer Vorkehrungen auf die Wissenszurechnung in Unternehmen.