Das Komitee der Europäischen Wirtschaftsprüferaufsichtsbehörden (Committee of European Auditing Oversight Bodies; CEAOB) hat am 30.9.2024 die finalen Leitlinien für die Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD veröffentlicht.
Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.