Am 13.6.2024 wurde im Bundesgesetzblatt II eine von der FMA erlassene Novelle zur Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) veröffentlicht. Durch diese Novelle sollen die bisher vier kennzahlenspezifischen Ausnahmekontingente auf ein einziges institutsspezifisches Ausnahmenkontingent in Höhe von 20 % des Neukreditvolumens zusammengefasst werden.