Nach mehreren Verhandlungsrunden befindet sich die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) auf der Zielgeraden: Das Europäische Parlament hat die Richtlinie am 24.4.2024 endgültig verabschiedet. Genau einen Monat später, am 24.5.2024, hat auch der Rat dem Regelwerk zugestimmt. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union hat der österreichische Gesetzgeber zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Im vorliegenden Beitrag wird auf die Fassung vom 24.4.2024 Bezug genommen.