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WiEReG: Meldepflicht bei FlexCos

Unternehmensrecht aktuellSteuerrechtGesRZ 2024, 137 Heft 3 v. 10.7.2024

Mit 1.1.2024 trat das FlexKapGG in Kraft. Begleitende Änderungen wurden mit dem zugrundliegenden GesRÄG 2023, BGBl I 2023/179, auch im WiEReG vorgenommen, um eine entsprechende Meldepflicht für FlexCos vorzusehen. So ist das WiEReG gem § 1 Abs 2 Z 4a auch auf FlexCos anzuwenden.

Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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