Das OLG Frankfurt hat sich in der Entscheidung vom 9.2.2024, 21 W 129/22, mit der Bedeutung des Börsekurses als Grundlage für eine angemessene Abfindung im Zuge eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out-Verfahrens befasst.
ZIP 2024, 822.
Das OLG Frankfurt hat sich in der Entscheidung vom 9.2.2024, 21 W 129/22, mit der Bedeutung des Börsekurses als Grundlage für eine angemessene Abfindung im Zuge eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out-Verfahrens befasst.
ZIP 2024, 822.