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Bestellung eines Gründungsprüfers zwecks Sanierung gründungspflichtiger Vorgänge

Aus der aktuellen RechtsprechungGesellschaftsrechtAnm. v. MMag. Dr. Michael Pucher, Universitätsassistent an der WU WienGesRZ 2010, 281 - 283 Heft 5 v. 1.10.2010

§§ 45 ff AktG

Gegenständliches Judikat befasst sich mit der Vermeidung von verschleierten Sacheinlagen. Wie wirkt sich ferner die Bestellung eines Gründungsprüfers auf die Prüfpflicht des Gerichts aus? Welchen Zweck verfolgt die gerichtliche Bestellungskompetenz? Mit einer Entscheidungsanmerkung von Michael Pucher.

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