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Gläubigerschutz bei Up-stream-Verschmelzung

GesellschaftsrechtGesRZ 2004, 204 - 208 Heft 3 v. 1.5.2004

Zusammenfassung: Die bei down-stream-Verschmelzungen maßgeblichen Gläubigerschutzmaßnahmen sind auch bei Up-stream-Verschmelzungen zu berücksichtigen. Selbst wenn die up-stream-Verschmelzung einen positiven Verkehrswert voraussetzen würde, ist deshalb nicht zwingend ein Unternehmensbewertungsgutachten eines Wirtschaftstreuhänders erforderlich.

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