Art 56 EGV
Nach Ansicht des EuGH stellt die Ausgabe von golden shares eine nicht zu rechtfertigende Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit dar.
Art 56 EGV
Nach Ansicht des EuGH stellt die Ausgabe von golden shares eine nicht zu rechtfertigende Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit dar.
